Der Wahlarzt

Erfahren Sie mehr über das Wahlarztsystem


Kassen- oder Wahlärzte

In Österreich gibt es im niedergelassenen Bereich so genannte Kassen- sowie so genannte Wahlärzte. Im Gegensatz zum Kassenarzt hat der Wahlarzt keinen Vertrag mit den üblichen Krankenkassen, sondern wird von den PatientInnen frei gewählt und zunächst privat bezahlt. 

Honorarnote

Nach der Behandlung können Sie die ausgewiesene Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten je nach Versicherung einen bestimmten Betrag erstattet. Dies sind im Normalfall bis zu 45% der Untersuchungskosten. Wenn Sie über eine Privatversicherung verfügen, werden Ihnen bis zu 100% des Betrages zurückgezahlt.

Kosten werden vorab besprochen

Selbstverständlich informiere ich Sie im Vorfeld jeder Behandlung und Untersuchung über die voraussichtlich anfallenden Kosten. So haben Sie die Möglichkeit, zu entscheiden, welche Untersuchungen durchgeführt werden sollen.


Terminvergabe

Als Privatpraxis kann ich die Terminvergabe deutlich flexibler gestalten als eine Kassenpraxis. Meine PatientInnen profitieren von kurzfristigen Terminen, aber auch von Nachmittags- und Abendterminen.


Geringe Wartezeiten

Aufgrund der größeren Flexibilität bei der Vergabe der Ordinationstermine ist es mir möglich, die Wartezeit für Sie und Ihr Kind auf ein Minimum zu reduzieren. Das empfinden nicht nur die Kinder und Jugendliche als sehr angenehm, sondern hilft auch mir als Arzt, mich in Ruhe auf jedes Kind oder Jugendlichen vorzubereiten.

Ausreichend Zeit

Bei jedem Arzt-Patienten-Kontakt sollte genügend Zeit für ein ausführliches Anamnese-Gespräch, eine sorgfältige Untersuchung und die anschließende Aufklärung über die erhobenen Befunde vorhanden sein. In meiner Privatarzt-Praxis in Hallein lege ich deshalb besonders viel Wert auf einen intensiven Austausch mit Ihnen.